Was Fahrzeugeigentümer, deren PKW durch herabfallenden Ast beschädigt worden ist, wissen sollten

Wird ein Auto durch einen von einem Baum herabfallenden Ast beschädigt, muss der geschädigte Fahrzeugeigentümer,

  • wenn er Ersatz seines Schadens von dem Eigentümer des Grundstücks auf dem sich der Baum befindet, möchte,

im Streitfall beweisen, dass

  • eine Sorgfaltspflichtverletzung des Grundstückseigentümers vorgelegen hat und
  • diese Verkehrssicherungspflichtverletzung ursächlich für den Schaden war.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 16.06.2016 – 233 C 16357/14 – hingewiesen und in einem Fall,

  • in dem der geschädigte Fahrzeugeigentümer nicht beweisen konnte, dass der Grundstückseigentümer rechtzeitig Maßnahmen gegen das Herabfallen des Astes hätte ergreifen können,

die Schadensersatzklage des Geschädigten gegen den Grundstückseigentümer abgewiesen (Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 09.12.2016 – 96/16 –).