Was Fahrzeugeigentümer, deren PKW durch herabfallenden Ast beschädigt worden ist, wissen sollten

Was Fahrzeugeigentümer, deren PKW durch herabfallenden Ast beschädigt worden ist, wissen sollten

Wird ein Auto durch einen von einem Baum herabfallenden Ast beschädigt, muss der geschädigte Fahrzeugeigentümer,

  • wenn er Ersatz seines Schadens von dem Eigentümer des Grundstücks auf dem sich der Baum befindet, möchte,

im Streitfall beweisen, dass

  • eine Sorgfaltspflichtverletzung des Grundstückseigentümers vorgelegen hat und
  • diese Verkehrssicherungspflichtverletzung ursächlich für den Schaden war.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 16.06.2016 – 233 C 16357/14 – hingewiesen und in einem Fall,

  • in dem der geschädigte Fahrzeugeigentümer nicht beweisen konnte, dass der Grundstückseigentümer rechtzeitig Maßnahmen gegen das Herabfallen des Astes hätte ergreifen können,

die Schadensersatzklage des Geschädigten gegen den Grundstückseigentümer abgewiesen (Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 09.12.2016 – 96/16 –).


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