Tag Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer sollten wissen, dass, wenn ein von ihnen mit der Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte Beauftragter 

…. erkennbar untätig bleibt, sie selbst 

  • räumen und/oder streuen 

müssen und sie, 

  • sollten sie dem nicht nachkommen, 

für Schäden, die Dritte dadurch erleiden, nach § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haften. 

Mit Urteil vom 18.12.2023 – 15 O 169/23 – hat das Landgericht (LG) Köln in einem Fall, in dem die Eigentümerin eines Grundstücks,

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Was Fahrzeugeigentümer, deren PKW durch herabfallenden Ast beschädigt worden ist, wissen sollten

Wird ein Auto durch einen von einem Baum herabfallenden Ast beschädigt, muss der geschädigte Fahrzeugeigentümer,

  • wenn er Ersatz seines Schadens von dem Eigentümer des Grundstücks auf dem sich der Baum befindet, möchte,

im Streitfall beweisen, dass

  • eine Sorgfaltspflichtverletzung des Grundstückseigentümers vorgelegen hat und
  • diese Verkehrssicherungspflichtverletzung ursächlich für den Schaden war.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 16.06.2016 – 233 C 16357/14 – hingewiesen und in einem Fall,

  • in dem der geschädigte Fahrzeugeigentümer nicht beweisen konnte, dass der Grundstückseigentümer rechtzeitig Maßnahmen gegen das Herabfallen des Astes hätte ergreifen können,

die Schadensersatzklage des Geschädigten gegen den Grundstückseigentümer abgewiesen (Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 09.12.2016 – 96/16 –).