…. den Luftraum bis zu vier Metern von eventuellen Hindernissen, wie beispielsweise hereinragenden Ästen, freihalten muss.
Mit Beschluss vom 12.02.2024 – 1 U 20/23 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einen Landwirt, der mit seinem Traktor,
- der wegen eines hochgestellten Heckmähwerks eine Höhe von 4 Metern erreichte,
im Dunkeln über einen landwirtschaftlichen Weg gefahren war, dabei einen Ast,
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