Mit Urteil vom 16.10.2023 – 10 O 313/24 – hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Magdeburg die Klage eines 33 Jahre alten
abgewiesen, der, als er bei mittlerer Tretunterstützung,
- mit einer Geschwindigkeit von 23-25 Kilometern pro Stunde
unterwegs war, an einer
schräg über den Radweg verlaufenden
aufgesetzt, dadurch über das Lenkrad geflogen war und der,
- da er sich dabei verletzt hatte,
von der Veranstalterin eines damals stattgefundenen Festes, von der die Kabel
- über den Fußgänger- und Radweg verlegt und
- mit einer Kabelbrücke abgedeckt
worden waren, mit der Begründung, dass die Kabelbrücke gesondert hätte
werden müssen,
- Schadensersatz von knapp 7.000 € sowie
- Schmerzensgeld von 7.500 €
verlangt hatte.
Begründet ist die Klageabweisung von dem LG damit worden, dass die Kabelbrücke
verlegt, für jeden Radfahrer
gewesen sei, mit angepasster Geschwindigkeit,
- wie von anderen Radfahrern auch,
hätte ohne weiteres überquert werden können, deshalb ein
auf die Kabelbrücke auch nicht erforderlich war und somit eine
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
der Festveranstalterin
vorgeworfen werden könne.
Hinweis:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der E-Bike-Fahrer hat Berufung eingelegt (Quelle: Pressemitteilung des LG Magdeburg).
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