Auch bei einem Unfall während eines Spaziergangs kann ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse bestehen

Mit Urteil vom 20.06.2017 – S 6 U 545/14 – hat die 6. Kammer des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf entschieden,

  • dass ein Arbeitsunfall vorliegt,

wenn ein zum Kreis der gesetzlich Unfallversicherten gehörender

  • während einer u.a. auch der Gewichtsreduzierung dienenden stationären Rehabilitation (Reha),
  • um seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachzukommen,

an einem therapiefreien Sonntag einen Spaziergang unternimmt und dabei,

  • beispielsweise beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs auf dem Weg zum Kurplatz,

einen Verkehrsunfall erleidet.

Der Unfall eines gesetzlich Versicherten während einer Rehabilitation ist danach als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn

  • er von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und
  • die Tätigkeit zudem auch objektiv kurgerecht ist,

weil dann innerer Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme besteht (Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 10.10.2017).