Auch bei einem Unfall während eines Spaziergangs kann ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse bestehen

Auch bei einem Unfall während eines Spaziergangs kann ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse bestehen

Mit Urteil vom 20.06.2017 – S 6 U 545/14 – hat die 6. Kammer des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf entschieden,

  • dass ein Arbeitsunfall vorliegt,

wenn ein zum Kreis der gesetzlich Unfallversicherten gehörender

  • während einer u.a. auch der Gewichtsreduzierung dienenden stationären Rehabilitation (Reha),
  • um seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachzukommen,

an einem therapiefreien Sonntag einen Spaziergang unternimmt und dabei,

  • beispielsweise beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs auf dem Weg zum Kurplatz,

einen Verkehrsunfall erleidet.

Der Unfall eines gesetzlich Versicherten während einer Rehabilitation ist danach als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn

  • er von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und
  • die Tätigkeit zudem auch objektiv kurgerecht ist,

weil dann innerer Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme besteht (Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 10.10.2017).


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