Was durch Verfügung von Todes wegen Bedachte und von der Erbfolge Ausgeschlossene wissen sollten: Auch wenn der Erblasser an Demenz

…. erkrankt war, muss er nicht testierunfähig gewesen, sondern kann das von ihm errichtete Testament wirksam sein.

Mit Urteil vom 18.07.2024 – 8 O 97/24 – hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal (Pfalz) den Eilantrag des Testamentsvollstreckers 

  • einer im Alter von 90 Jahren verstorbenen Frau (im Folgenden: Erblasserin) 

abgewiesen, der der Meinung war, dass die Erblasserin, als sie kurz vor ihrem Tod vor einem Notar

Read More