…. zum Teil in den Nachtstunden stattfindet und deren Arbeitgeber.
Mit Urteil vom 19.09.2018 hat die Fünfte Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-41/17 entschieden, dass schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen,
- die Schichtarbeit verrichten,
- die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet,
als Nachtarbeit leistend,
anzusehen sind und
- unter den besonderen Schutz gegen die Risiken fallen, die diese Arbeit beinhalten kann (Quelle: Pressemitteilung des EuGH vom 19.09.2018).