Wichtig zu wissen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die

Wichtig zu wissen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die

…. zum Teil in den Nachtstunden stattfindet und deren Arbeitgeber.

Mit Urteil vom 19.09.2018 hat die Fünfte Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-41/17 entschieden, dass schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen,

  • die Schichtarbeit verrichten,
  • die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet,

als Nachtarbeit leistend,

anzusehen sind und

  • unter den besonderen Schutz gegen die Risiken fallen, die diese Arbeit beinhalten kann (Quelle: Pressemitteilung des EuGH vom 19.09.2018).

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