Wer bei einem Telekommunikationsdiensteanbieter einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, sollte wissen, dass er bei einer Netzstörung einen

Anspruch auf eine Entschädigung haben kann.  

Mit Urteil vom 01.09.2023 – 4 O 78/23 – hat das Landgericht (LG) Göttingen in einem Fall, in dem ein Kunde eines öffentlich zugänglichen 

  • Telekommunikationsdienstes,

der

  • Verbraucher i.S.v. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) war,

 bei dem

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