Mit Urteil vom 01.06.2022 – 5 AZR 28/22 – hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall einer
- als Flötistin an der Bayerischen Staatsoper
Beschäftigten, die im Rahmen eines von ihrem Arbeitgeber entwickelten betrieblichen Hygienekonzepts, wie alle Mitarbeiter, zu Beginn der Spielzeit
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