SG Osnabrück entscheidet: Ärztlich verordnete Cannabistherapie muss bei Behandlungsalternativen von Krankenkasse nicht bezahlt werden

Mit Bescheid vom 06.07.2023 – S 46 KR 160/22 – hat das Sozialgericht (SG) Osnabrück im Fall eines 

  • 1968 geborenen 

gesetzlich Krankenversicherten, der an verschiedenen Erkrankungen 

  • auf psychiatrischem, orthopädischem und lungenfachärztlichem Gebiet 

leidet, deswegen im Jahre 2018

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