AG Marburg weist darauf hin, dass, wenn nach einer Trennung darüber gestritten wird, wer den gemeinsam angeschafften Hund behalten darf,

…. das ausschlaggebende Entscheidungskriterium das Tierwohl ist.

Hunde sind zwar keine 

  • Sachen,

jedoch sind auf sie, 

  • soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, 

die für Sachen geltenden Vorschriften

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