Grundstückseigentümer sollten wissen, dass der Anspruch gegen den Nachbarn auf Rückschnitt einer an der 

…. Grundstücksgrenze angelegten Hecke nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann.

Mit Urteil vom 24.01.2024 – 2 S 85/23 – ist von der 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal die Klage eines Grundstückseigentümers, der von seinem Nachbarn verlangt hatte, die 

  • von ihm direkt an der Grundstücksgrenze gepflanzte 2,20 Meter hohe 

Hecke, 

  • die nach dem Nachbarrecht 70 Zentimeter höher als erlaubt war, 

auf die zulässige maximale Höhe von 1,50 Metern

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