…. Grundstücksgrenze angelegten Hecke nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann.
Mit Urteil vom 24.01.2024 – 2 S 85/23 – ist von der 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal die Klage eines Grundstückseigentümers, der von seinem Nachbarn verlangt hatte, die
- von ihm direkt an der Grundstücksgrenze gepflanzte 2,20 Meter hohe
Hecke,
- die nach dem Nachbarrecht 70 Zentimeter höher als erlaubt war,
auf die zulässige maximale Höhe von 1,50 Metern
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