Ermöglicht ein Elternteil entgegen einer geschlossenen Umgangsvereinbarung den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht

…. kann dies die Verhängung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, zur Folge haben.

Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit Beschluss vom 29.09.2017 – 4 WF 151/17 – hingewiesen.

Will der Elternteil, dem vorgeworfen wird, den Umgang mit dem anderen Elternteil nicht ermöglicht zu haben,

  • sich erfolgreich gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes wehren,

reicht hierzu die Behauptung, das Kind habe nicht zum Umgang mit dem anderen Elternteil gehen wollen, nicht aus.