Ein Pkw, der bei der Erstzulassung bereits eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist, ist nicht (mehr) als neuwertig („fabrikneu“) anzusehen

Das hat der 3. Senat des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken

entschieden.

Danach fehlt einem Pkw, der bei der 

  • Erstzulassung

bereits eine

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