Nehmen Studenten an einer vom Hochschulsport ihrer Universität veranstalteten Breitensportveranstaltung teil,
- bei der verschiedene Sportarten, wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball usw. angeboten werden,
und verunfallen sie dabei, stehen sie auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn diese Sportveranstaltung
- lediglich einmal im Jahr stattfindet und
- sie auch für Studierende anderer Universitäten offensteht.
Das hat das Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen mit Urteil vom 09.11.2016 – L 17 U 182/13 – entschieden und in einem solchen Fall den erlittenen Unfall eines Studenten der Universität beim Basketball als Arbeitsunfall anerkannt
Begründet hat das LSG die Entscheidung damit, dass
- die Universität mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich beim Hochschulsport zu betätigen, ihren Bildungsauftrag erfüllt hat,
- die Teilnahme an der Sportveranstaltung somit eine versicherte Tätigkeit war und
- dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch Hochschulmeisterschaften und Turniere mit Wettkampfcharakter unterliegen können (Quelle: Pressemitteilung des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.05.2017).