BSG entscheidet, wann im Homeoffice die von privaten Gegenständen ausgehenden Gefahren versichert sind (hier: Unfallversicherungsschutz bei  

…. Heizkesselexplosion).

Mit Urteil vom 21.03.2024 – B 2 U 14/21 R – hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einem Fall, in dem ein selbstständiger Busunternehmer, der 

  • bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert war und
  • das Wohnzimmer seines Hauses als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte, 

sich, nachdem er,

Read More