AG Lübeck spricht Mann, der am Spülsaum der Ostsee, im Schutz der Dunkelheit, uriniert hatte, vom Vorwurf der Belästigung der Allgemeinheit frei 

Mit Urteil vom 29.06.2023 – 83a OWi 739 Js 4140/23 jug. – hat das Amtsgericht (AG) Lübeck 

  • einen Mann freigesprochen, 

gegen den 

  • von der zuständigen Behörde, 

weil er,

  • wie eine Patrouille des Ordnungsamtes bei Annäherung und unter Verwendung einer Taschenlampe hatte feststellen können,    

gegen 00:36 Uhr, am Spülsaum der Ostsee,

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