…. gleichwohl Nachbesserung („Ausbesserung“) und daneben vom Verkäufer zusätzlich den Ausgleich eines,
- wegen der nicht vollständigen Nachbesserung,
verbleibenden Minderwerts der Kaufsache beanspruchen kann.
Mit Urteil vom 03.08.2023 – 8 U 85/23 – hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe in einem Fall, in dem bei einem,
- vom Käufer zum Kaufpreis von 90.000 € erworbenen
neuen Boot „Quicksilver Activ 875 Sundeck“, sich nach der Auslieferung herausgestellt hatte, dass es Mängel aufweist,
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