OLG Oldenburg entscheidet: Ein Pferd, das zum Reiten in der Freizeit gekauft worden ist, ist nicht allein schon deshalb als mangelhaft anzusehen, weil es

…. früher auch als Rennpferd eingesetzt war, so dass allein deswegen vom Kaufvertrag auch nicht zurückgetreten werden kann. 

Mit Urteil vom 16.08.2023 – 4 U 72/22 – hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem eine Käuferin

  • für rund 4.500 Euro 

ein elf Jahre altes Pferd,

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