Dieselgate: BGH entscheidet, dass Käufer vom Abgasskandal betroffener Fahrzeuge den Verkäufer und den Fahrzeughersteller

…. gemeinschaftlich verklagen können.

Mit Beschluss vom 06.06.2018 – X ARZ 303/18 – hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass der Käufer eines Kraftfahrzeugs, der Ansprüche geltend macht,

  • gegen den Verkäufer
    • wegen einer im Fahrzeug eingebauten und so programmierten Abgasreinigungseinrichtung, dass sie auf dem Prüfstand eingeschaltet, im normalen Fahrbetrieb aber außer Betrieb gesetzt ist und
  • gegen den Hersteller des Fahrzeugs
    • aus unerlaubter Handlung, gestützt auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands,

den Verkäufer und den Hersteller als Streitgenossen nach § 60 Zivilprozessordnung (ZPO) gemeinschaftlich verklagen kann.