…. gemeinschaftlich verklagen können.
Mit Beschluss vom 06.06.2018 – X ARZ 303/18 – hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass der Käufer eines Kraftfahrzeugs, der Ansprüche geltend macht,
- gegen den Verkäufer
- wegen einer im Fahrzeug eingebauten und so programmierten Abgasreinigungseinrichtung, dass sie auf dem Prüfstand eingeschaltet, im normalen Fahrbetrieb aber außer Betrieb gesetzt ist und
- gegen den Hersteller des Fahrzeugs
- aus unerlaubter Handlung, gestützt auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands,
den Verkäufer und den Hersteller als Streitgenossen nach § 60 Zivilprozessordnung (ZPO) gemeinschaftlich verklagen kann.
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