Wenn vor Reisebeginn einer gebuchten Flugpauschalreise die Abflugzeit vom Vormittag auf den Nachmittag verlegt wird, kann dies 

…. eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München

  • mit Urteil vom 18.07.2026 – 191 C 7747/26 – 

hingewiesen und in einem Fall, in dem eine Frau bei einem Reiseveranstalter eine 

  • 13-tägige

Pauschalreise nach Antalya 

  • für 1.467,50 € 

gebucht hatte, der Hinflug

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