…. Webinare – statt Präsenzschulungen – verweisen lassen müssen.
Mit Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23 – hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Fall, in dem von der,
- bei einer Arbeitgeberin durch Tarifvertrag errichteten
Personalvertretung (PV),
- deren Schulungsanspruch sich nach dem Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) richtet,
zwei ihrer Mitglieder
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