Wichtig zu wissen für Autofahrer: Auf Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung gilt die Regel rechts vor links nicht

Mit Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen,

  • wie etwa dem Parkplatz eines Bau- oder Supermarktes,

die Regeln der 

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 

zwar grundsätzlich anwendbar sind, jedoch

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