…. Erholungsurlaub, den der Verstorbene vor seinem Ableben nicht genommen hatte, wissen sollten.
Mit Gerichtsbescheid vom 19.05.2022 – VG 28 K 563.19 – hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin in einem Fall, in dem der Dienstherr einer 2018 verstorbenen Landesbeamtin, die
- von März 2016 an bis zu ihrem Tod dienstunfähig erkrankt war sowie
- bis dahin insgesamt 64 Tage des ihr zustehenden Urlaubs nicht genommen hatte,
den Erben der Verstorbenen für
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