Wichtig zu wissen für die Parteien eines Zivilprozesses, weil von Tatrichtern mitunter das Vorbringen einer Partei verfahrensfehlerhaft 

…. als nicht ausreichend substantiiert angesehen wird, was den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzen kann.

Was Anspruchsteller wissen müssen:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein 

  • Sachvortrag einer Partei zur Begründung eines Anspruchs, 

beispielsweise auf

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