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Das Vorbringen von Klage- und Beklagtenpartei im Zivilprozess: Wann ist es hinreichend substantiiert und wann verletzt das Gericht wegen 

…. Verkennung der Anforderungen an die Substantiierung den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs?

1. Der Sachvortrag

  • zur Begründung eines Klageanspruchs muss schlüssig sein und
  • ist schlüssig und damit als Prozessstoff erheblich, 

wenn,

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Wichtig zu wissen für die Parteien eines Zivilprozesses, weil von Tatrichtern mitunter das Vorbringen einer Partei verfahrensfehlerhaft 

…. als nicht ausreichend substantiiert angesehen wird, was den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzen kann.

Was Anspruchsteller wissen müssen:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein 

  • Sachvortrag einer Partei zur Begründung eines Anspruchs, 

beispielsweise auf

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Kontakt aufnehmen

Härlein Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch
ul. Zygmunta Krasinskiego 54/8
50-450 Breslau/Wroclaw
Polen

Zustellungsbevollmächtigt gem. § 30 BRAO
Franziska Teufert
Härlein Legal Services GmbH
Fürther Str. 64 B
90429 Nürnberg
Deutschland

info@haerlein.de

0911-23 77 50 (Härlein Legal Services GmbH)
‭515-663 417 (Polen)‬‬‬

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