Tag Welpe

LG München I entscheidet: Autofahrer, der einen Hundewelpen über die Pfote gefahren ist, muss dem Hundehalter 20.000 Euro

…. Schadensersatz zahlen.

Mit Urteil vom 15.09.2020 – 20 O 5615/18 – hat das Landgericht (LG) München I in einem Fall, in dem ein Autofahrer auf dem Privatgelände eines Gewerbeparks, 

  • auf dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h galt, 

mindestens 20 km/h schnell und einem an der Leine spazieren geführten vier Monate alten Rhodesian Ridgeback Rüden, 

  • der künftig auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden sollte,

über die linke Vorderpfote gefahren war, 

  • wodurch dieser eine Fraktur der linken Vorderpfote erlitten hatte, 
  • die bei dem noch im Wachstum befindlichen Hundes u.a. eine Physiotherapie medizinisch notwendig machte,

den Auto-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung 

  • zur Zahlung der für die Behandlung des Hundes angefallenen Kosten sowie der Verfahrens- und Gutachterkosten von insgesamt rund 20.000 Euro und 
  • zur Haftung für zukünftige Verletzungsfolgen 

verurteilt.

Nach Auffassung des LG hatte sich bei dem Unfall 

  • die Betriebsgefahr des Pkws,
  • aber keine typische Tiergefahr 

verwirklicht, waren die Kosten für die Behandlung des Hundes  

  • angemessen

und lag ein

  • Mitverschulden des Hundehalters 

nicht vor (Quelle: Pressemitteilung des LG München I).

Was Züchter von Rassehunden und die, die von Züchtern Welpen kaufen, wissen sollten

Ein Züchter von Rassehunden,

  • der wegen des Verkaufs der Vielzahl von Welpen und der dadurch bedingten Einkünfte
  • als gewerblicher Züchter einzustufen ist,

kann im Kaufvertrag

  • Gewährleistungsansprüche (wie z.B. bei Verkäufen unter Privatleuten allgemein üblich) nicht wirksam ausschließen.

War ein vom Züchter in einem solchen Fall verkaufter Welpe bei der Übergabe nicht mangelfrei,

  • weil der Welpe beispielsweise an einer genetisch veranlagten Autoimmunkrankheit leidet,

kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Dagegen kann der Käufer Tierarztkosten,

  • die er wegen der krankheitsbedingten Behandlung des Welpen aufgewandt hat,
  • weil es sich hierbei um einen Schadensersatzanspruch handelt,

vom Züchter nur dann ersetzt verlangen, wenn

  • diesen ein Verschulden trifft,
  • der Züchter also Kenntnis von der Krankheit des Welpen hatte oder haben musste.

Darauf hat das Landgericht (LG) Ingolstadt mit Urteil vom 31.05.2017 – 33 O 109/15 – hingewiesen (Pressemitteilung des LG Ingolstadt vom 31.05.2017).