LG München I entscheidet: Autofahrer, der einen Hundewelpen über die Pfote gefahren ist, muss dem Hundehalter 20.000 Euro

LG München I entscheidet: Autofahrer, der einen Hundewelpen über die Pfote gefahren ist, muss dem Hundehalter 20.000 Euro

…. Schadensersatz zahlen.

Mit Urteil vom 15.09.2020 – 20 O 5615/18 – hat das Landgericht (LG) München I in einem Fall, in dem ein Autofahrer auf dem Privatgelände eines Gewerbeparks, 

  • auf dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h galt, 

mindestens 20 km/h schnell und einem an der Leine spazieren geführten vier Monate alten Rhodesian Ridgeback Rüden, 

  • der künftig auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden sollte,

über die linke Vorderpfote gefahren war, 

  • wodurch dieser eine Fraktur der linken Vorderpfote erlitten hatte, 
  • die bei dem noch im Wachstum befindlichen Hundes u.a. eine Physiotherapie medizinisch notwendig machte,

den Auto-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung 

  • zur Zahlung der für die Behandlung des Hundes angefallenen Kosten sowie der Verfahrens- und Gutachterkosten von insgesamt rund 20.000 Euro und 
  • zur Haftung für zukünftige Verletzungsfolgen 

verurteilt.

Nach Auffassung des LG hatte sich bei dem Unfall 

  • die Betriebsgefahr des Pkws,
  • aber keine typische Tiergefahr 

verwirklicht, waren die Kosten für die Behandlung des Hundes  

  • angemessen

und lag ein

  • Mitverschulden des Hundehalters 

nicht vor (Quelle: Pressemitteilung des LG München I).


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