Querschnittsgelähmte sollten wissen, dass bei der Hilfsmittelversorgung ihrem Wunsch- und Wahlrecht volle Wirkung zu verschaffen ist

Mit Urteil vom 13.09.2022 – L 16 KR 421/21 – hat der 16. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen im Fall eines gesetzlich krankenversicherten, 49-jährigen, seit vielen Jahren 

  • querschnittsgelähmten

Mannes, der bislang mit einem 

  • Aktivrollstuhl nebst mechanischem Zuggerät (Handbike) 

versorgt, dessen Antrag, ihn,

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