AG München entscheidet: Ein Reiseveranstalter, der einen Reisepreis zu günstig berechnet hat, ist daran gebunden und muss bei Nichtverschaffung der

…. Reiseleistung eine angemessene Entschädigung in Geld zahlen.

Mit Urteil vom 14.04.2023 – 113 C 13080/22 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem der Kläger bei einem Reiseveranstalter 

  • über deren Internetportal 

eine Flugpauschalreise nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik

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