Tag Züchter

BGH entscheidet wer Züchter eines aus einem Embryotransfer gewonnenen Fohlens ist, wenn die Eigentümer der

…. genetischen Mutterstute und der Austragsstute personenverschieden sind.

Mit Urteil vom 20.02.2020 – III ZR 55/19 – hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem die Eigentümerin einer Stute dem Inhaber eines Pferdehofes,

  • bei dem ihre Stute untergebracht war,

das Recht eingeräumt hatte,

  • alle ein bis zwei Jahre einen Embryo aus ihrer Stute zu entnehmen,
  • um hierdurch Fohlen zu gewinnen,

der Inhaber des Pferdehofs in Ausübung seines Rechts der Stute,

  • nachdem diese auf seine Kosten durch einen von ihm ausgewählten Hengst besamt worden war,

die befruchtete Eizelle hatte entnehmen und einer in seinem Eigentum stehenden Austragsstute hatte einsetzen lassen, entschieden, dass Züchter des

  • aus der Embryoentnahme gewonnenen und von der Austragsstute geborenen

Fohlens der Pferdehofinhaber ist.

Begründet ist dies von dem Senat damit worden, dass der Pferdehofinhaber

  • berechtigt war, den gesamten Zuchtvorgang zu steuern,
  • er die Wahl des Deckhengstes getroffen, die Austragungsstute ausgewählt, die Deckprämie und die mit Embryoentnahme und -transfer verbundenen finanziellen Belastungen getragen sowie die Tierärzte beziehungsweise Kliniken ausgesucht und beauftragt hatte,

während die Eigentümerin der genetischen Mutterstute

  • bei dem gesamten Vorgang der Erzeugung des Fohlens kein Mitspracherecht gehabt, sondern lediglich die Freigabe zur Embryoentnahme erteilt habe (Quelle: Pressemitteilung des BGH).

Was Hundezüchter und die Käufer von Hundewelpen wissen sollten

Mit Urteil vom 13.12.2018 – 1 U 262/18 – hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz darauf hingewiesen, dass Hundewelpen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes,

  • solange kein erkennbares Infektionsrisiko besteht,

nicht in Quarantäne gehalten werden müssen.

Käufer eines aus einer Zucht stammenden Hundewelpen können danach,

  • wenn beispielsweise ein von einem Hundezüchter erworbener Welpe beispielsweise wenige Tage nach dem Kauf mit der Diagnose Parvovirose in eine Tierklinik überwiesen und
  • dort behandelt werden muss,

nicht schon allein deswegen die ihnen entstandenen tierärztlichen Behandlungskosten von dem Hundezüchter erstattet verlangen können, weil

  • dieser es zugelassen hat, dass der Welpe in Kontakt zu seiner Umwelt, zu anderen Tieren und zu Menschen gekommen war.

Denn bestehen für den Züchter keine Anhaltspunkte für eine Ansteckungsgefahr und hat er

  • mit den aus einer Zucht stammenden Welpen alle vorgeschriebenen Tierarzttermine wahrgenommen sowie
  • die Welpen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinär (StIKoVet) impfen lassen,

begründet allein der Umstand,

  • dass bei dem Welpen zu dem Zeitpunkt als er in Kontakt mit seiner Umwelt, zu anderen Tieren und zu Menschen gekommen ist,

noch kein vorwerfbares pflichtwidriges Verhalten (Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 08.01.2019).

Was Züchter von Rassehunden und die, die von Züchtern Welpen kaufen, wissen sollten

Ein Züchter von Rassehunden,

  • der wegen des Verkaufs der Vielzahl von Welpen und der dadurch bedingten Einkünfte
  • als gewerblicher Züchter einzustufen ist,

kann im Kaufvertrag

  • Gewährleistungsansprüche (wie z.B. bei Verkäufen unter Privatleuten allgemein üblich) nicht wirksam ausschließen.

War ein vom Züchter in einem solchen Fall verkaufter Welpe bei der Übergabe nicht mangelfrei,

  • weil der Welpe beispielsweise an einer genetisch veranlagten Autoimmunkrankheit leidet,

kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Dagegen kann der Käufer Tierarztkosten,

  • die er wegen der krankheitsbedingten Behandlung des Welpen aufgewandt hat,
  • weil es sich hierbei um einen Schadensersatzanspruch handelt,

vom Züchter nur dann ersetzt verlangen, wenn

  • diesen ein Verschulden trifft,
  • der Züchter also Kenntnis von der Krankheit des Welpen hatte oder haben musste.

Darauf hat das Landgericht (LG) Ingolstadt mit Urteil vom 31.05.2017 – 33 O 109/15 – hingewiesen (Pressemitteilung des LG Ingolstadt vom 31.05.2017).