…. „fliegenden Zwischenhändler“ erworben, muss er den Käufer darüber aufklären.
Das und dass ansonsten,
- wegen der unterbliebenen Aufklärung darüber,
aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- gemäß § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, 3, § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
eine Verpflichtung zum Schadensersatz bestehen kann, hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 16.12.2009 – VIII ZR 38/09 – entschieden.
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