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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt die 2G-Regel für Einzelhandelsgeschäfte

Mit Beschluss vom 19.01.2022 – 20 NE 21.3119 – hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Regelung 

  • in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)

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Bayerischer VGH entscheidet: Spielzeugläden dienen der Deckung des täglichen Bedarfs, so dass für sie die 2G-Regel nicht gilt

Mit Beschluss vom 17.12.2021 – 20 NE 21.3012 – hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass Spielzeugläden,

  • genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs dienen und damit auch 

nicht der 2G-Regel unterliegen.

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Härlein Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch
ul. Zygmunta Krasinskiego 54/8
50-450 Breslau/Wroclaw
Polen

Zustellungsbevollmächtigt gem. § 30 BRAO
Franziska Teufert
Härlein Legal Services GmbH
Fürther Str. 64 B
90429 Nürnberg
Deutschland

info@haerlein.de

0911-23 77 50 (Härlein Legal Services GmbH)
‭515-663 417 (Polen)‬‬‬

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