Bayerischer VGH entscheidet: Spielzeugläden dienen der Deckung des täglichen Bedarfs, so dass für sie die 2G-Regel nicht gilt

Bayerischer VGH entscheidet: Spielzeugläden dienen der Deckung des täglichen Bedarfs, so dass für sie die 2G-Regel nicht gilt

Mit Beschluss vom 17.12.2021 – 20 NE 21.3012 – hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass Spielzeugläden,

  • genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs dienen und damit auch 

nicht der 2G-Regel unterliegen.

Die Bayerische Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im 

  • bayerischen Einzelhandel 

nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, soweit die Geschäfte 

  • nicht der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen, 

wobei zum täglichen Bedarf insbesondere gehören sollte 

  • der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, 
  • Getränkemärkte, 
  • Reformhäuser, 
  • Babyfachmärkte, 
  • Schuhgeschäfte, 
  • Apotheken, 
  • Sanitätshäuser, 
  • Drogerien, 
  • Optiker, 
  • Hörakustiker, 
  • Tankstellen, 
  • der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, 
  • Filialen des Brief- und Versandhandels, 
  • Buchhandlungen, 
  • Blumenfachgeschäfte, 
  • Tierbedarfsmärkte, 
  • Futtermittelmärkte, 
  • Baumärkte, 
  • Gartenmärkte, 
  • der Verkauf von Weihnachtsbäumen und 
  • der Großhandel.

Nachdem aber für Kinder Spielzeugläden

  • – zumal in der Weihnachtszeit –

mindestens dieselbe Bedeutung haben wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte und 

  • weder dem Verordnungstext 
  • noch der Begründung 

zu entnehmen ist, wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, dienen Spielzeugläden nach Auffassung der Richter des VGH ebenso 

  • der Deckung des täglichen Bedarfs 

und unterliegen damit auch 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fbayerischer-vgh-entscheidet-spielzeuglaeden-dienen-der-deckung-des-taeglichen-bedarfs-so-dass-fuer-sie-die-2g-regel-nicht-gilt%2F">logged in</a> to post a comment