Über 21 Jahre alten Kraftfahrzeugführern, die
- sich nicht (mehr) in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) befinden und
ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen,
- ohne dass betäubungsmittelbedingte Ausfallerscheinungen bei ihnen feststellbar sind,
droht nunmehr, wenn in ihrem Blutserum der Wirkstoff
Read More