Tag Alkoholisierung

OLG Frankfurt am Main entscheidet, dass der Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen den alkoholisierten Fahrzeugführer spricht, wenn

…. sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können.

Mit Urteil vom 25.01.2024 – 26 U 11/23 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einem Fußgänger, den ein 

  • alkoholisiert mit 0,96 Promille stadteinwärts in einer Ortschaft fahrender 

Autofahrer mit seinem Fahrzeug,

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AG Frankfurt entscheidet, wann alkoholisierten Fluggästen die Mitnahme auf einem Flug verweigert werden darf

Mit Urteil vom 27.05.2020 – 32 C 784/19 (89) – hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem einem Ehepaar,

  • das bei einer Fluggesellschaft einen Flug von Bogota nach Stuttgart in der Business Class gebucht hatte,

von dem Flugkapitän die Beförderung auf dem Flug verweigert worden war, 

  • weil die Ehefrau bei Betreten des Flugzeugs alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufwies, nach einem Wortwechsel die Anweisung des Pursers, das Flugzeug zu verlassen ignoriert, diesen mit ihrem Finger körperlich an der Schulter attackiert sowie versucht hatte, den herbeigerufenen Flugkapitän am Revers zu greifen, 

entschieden, dass

  • dieses Verhalten im Flugzeug hinreichenden Anlass zur Beförderungsverweigerung durch den Flugkapitän gegeben habe 

und 

  • wegen Verursachung der Nichtbeförderung durch ihr eigenes Verhalten,

die Klage der Eheleute gegen das Flugunternehmen 

  • auf Entschädigungsleistung nach der Fluggastrechteverordnung und 
  • weiteren Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Nichtbeförderung 

abgewiesen.

Danach darf der Flugkapitän 

  • – im Rahmen der ihm durch § 12 Abs. 2 Luftsicherheitsgesetz verliehenen Polizeigewalt –

Fluggästen, deren

  • alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder deren alkoholbedingtes aggressives Verhalten 

geeignet ist die Luftsicherheit zu gefährden bzw. bei denen 

  • aufgrund ihrer alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder ihres alkoholbedingten aggressiven Verhaltens 

die begründete Gefahr besteht, 

  • dass sie Sicherheitsanordnungen nicht Folge leisten werden oder
  • dass es bei ihnen zu gesundheitlichen Problemen während des Fluges kommen könnte,

die Mitnahme auf einem Flug verweigern und haben Fluggäste dann,

  • wenn eine solche Nichtbeförderungsentscheidung vom Kapitän ermessensfehlerfrei getroffen wurde,  

weder Ansprüche auf Schadensersatz, noch auf Ansprüche nach der FluggastrechteVO (so auch AG München, Urteil vom 23.07.2019 – 182 C 18938/18 –).

Fluggäste sollten wissen, dass bei stark erscheinender Alkoholisierung die Beförderung verweigert

…. werden bzw. eine Verweisung von Bord erfolgen kann.

Mit Urteil vom 23.07.2019 – 182 C 18938/18 – hat das Amtsgericht (AG) München entschieden, dass Kunden eines Reiseveranstalters,

  • die bei diesem eine Pauschalreise mit Hin- und Rückflug gebucht haben und

denen die Beförderung beim (Hin- oder Rück)Flug

  • mit der Begründung, dass sie zu betrunken und damit fluguntauglich seien,

vom Kapitän des Flugzeuges verweigert wird, dann keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter

  • wegen (schuldhafter) Verletzung der sich aus dem Reisevertrag ergebenden Beförderungspflicht

haben, wenn

  • die Verweisung von Bord des Flugzeugs durch den Flugkapitän zu Recht erfolgt ist,
  • d.h. diese Ermessensentscheidung von dem Flugkapitän aufgrund zutreffender, vorausschauender Einschätzung der Situation, unter Berücksichtigung der auf den Einzelfall bezogenen Faktoren, wie etwa der Dauer des jeweiligen Fluges, getroffen worden ist.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall erachtete das AG,

  • starken Alkoholgeruch,
  • ein gerötetes Gesicht,
  • glasige Augen,
  • einen wankenden Gang,
  • ein Gestützt-werden-müssen bzw. ein Anlehnen-müssen an die Wand sowie
  • mangelnde Konzentrationsfähigkeit

bei einem Fluggast als ausreichende Anzeichen für seine Fluguntauglichkeit und somit für eine Verweigerung der Beförderung,

  • jedenfalls bei einem bevorstehenden Langstreckenflug,

mit der Folge, dass dann

  • weder die Fluggesellschaft
  • noch der Reiseveranstalter

die Nichtbeförderung zu vertreten haben (Quelle: Pressemitteilung des AG München).