OLG Frankfurt am Main entscheidet, dass der Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen den alkoholisierten Fahrzeugführer spricht, wenn

OLG Frankfurt am Main entscheidet, dass der Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen den alkoholisierten Fahrzeugführer spricht, wenn

…. sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können.

Mit Urteil vom 25.01.2024 – 26 U 11/23 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einem Fußgänger, den ein 

  • alkoholisiert mit 0,96 Promille stadteinwärts in einer Ortschaft fahrender 

Autofahrer mit seinem Fahrzeug,

  • als er gemeinsamen mit weiteren vier Personen die Straße überquerte, noch vor dem Erreichen der zwischen den Fahrbahnen befindlichen Verkehrsinsel,

erfasst und in die Höhe geschleudert hatte und der dabei schwer verletzt sowie unfallbedingt arbeitsunfähig war,

  • ein Schmerzensgeld von 52.500 € sowie 
  • Schadensersatz

jeweils 

  • unter Berücksichtigung einer Mithaftung von 25%

zugesprochen.

Begründet ist dies vom OLG damit worden, dass der Autofahrer,

  • obwohl das für ihn erkennbare Betreten der Fahrbahn durch den Fußgänger dies erfordert hätte, 

nicht gebremst und damit gegen das 

  • allgemeine Rücksichtnahmegebot 

verstoßen habe, dass er, 

  • nachdem für ihn ersichtlich der Fußgänger, ohne auf den Verkehr zu achten, die Fahrbahn betreten hatte, 

nicht auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Fußgängers habe vertrauen dürfen, er sich,

  • da er ganz erheblich alkoholisiert Auto gefahren sei, wegen dieses eigenen regelwidrigen grob fahrlässigen Verhaltens,

auf den Vertrauensgrundsatz auch nicht hätte berufen können und dass  

  • angesichts dessen, dass der Unfall sich in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignete, die ein nüchterner Fahrer durch rechtzeitiges Bremsen hätte meistern können,

der 

  • Anscheinsbeweis

dafür spreche, dass seine Alkoholisierung 

  • mitursächlich

für den Unfall war (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main).