Tag Bescheid

VG Düsseldorf entscheidet: Hochschulprofessorin muss 2.250 Euro Gebühren an Hochschulbibliothek

…. wegen Leihfristüberschreitung zahlen.

Mit Urteil vom 19.10.2018 – 15 K 1130/16 – hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in einem Fall, in dem eine Hochschulbibliothek eine Hochschullehrerin wegen Leihfristüberschreitung,

  • nachdem von dieser zu Forschungszwecken aus der Bibliothek 50 ausgeliehene Bücher erst mehr als 30 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben worden waren,

zur Zahlung von Gebühren i.H.v. 2.250 Euro herangezogen

  • und die Hochschullehrerin gegen den Gebührenbescheid Klage erhoben

hatte, entschieden, dass die Gebührenerhebung rechtmäßig erfolgt ist.

Begründet hat das VG dies damit, dass

  • aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG)

zwar ein Anspruch von Hochschullehrern darauf folge, dass die Hochschule ihnen die Mittel zur Verfügung stellt, die sie für Forschung und Lehre benötigen, dieser Anspruch einen Hochschullehrer aber nicht dazu berechtige,

  • zu Forschungszwecken aus der Hochschulbibliothek ausgeliehene Bücher erst nach dem Ende der Leihfrist zurückzugeben,
  • ohne von der vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Verlängerung der Leihfrist zu beantragen

und die

  • in der Gebührenordnung der Hochschulbibliothek vorgesehene

Festsetzung von Säumnisgebühren von 20 Euro und einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr i.H.v. 25 Euro je Buch bei einer Leihfristüberschreitung von mehr als 30 Tagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht widerspreche (Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 31.10.2018).