…. Arbeitnehmern den Arbeitslohn schulden.
Das hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Urteil vom 10.08.2022 – 5 AZR 154/22 – entschieden und einen Arbeitgeber, der zum
- Corona-Infektionsschutz ein Hygienekonzept
erstellt hatte, das, im Gegensatz zu den
- verordnungsrechtlichen Vorgaben,
nach denen Personen nach der Einreise aus einem Risikogebiet dann keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterlagen, wenn sie
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