Mit Urteil vom 06.09.2021 – 1 Sa 299/20 – hat die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in einem Fall, in dem einem Arbeitnehmer,
- dessen wesentliche Aufgabe darin bestand, Kunden vor Ort zu besuchen und zu beraten und
- dem zu diesem Zweck ein Dienstwagen zur Verfügung stand, den er auch privat nutzen durfte,
nach einer
- außerhalb der Arbeitszeit begangenen
Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen worden war, der seinem Arbeitgeber daraufhin vorgeschlagen hatte, die Zeit bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch
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