Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung.
- Damit ist die Erziehung des minderjährigen Kindes primär in ihre Verantwortung gelegt.
Die Eltern können danach grundsätzlich frei von staatlichen
- Einflüssen und
- Eingriffen
nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie das Sorgerecht,
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