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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Gesetzgeber muss Rechte der leiblichen Väter im Kampf um die rechtliche Vaterschaft stärken

Mit Urteil vom 09.04.2014 – 1 BvR – hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entschieden, dass die bisherige gesetzliche Regelung

  • in § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

über das Recht des leiblichen Vaters, die

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Wichtig zu wissen für leibliche Väter, die die bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen anfechten und die eigene Vaterschaft 

…. feststellen lassen möchten.

Derzeit verhandelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde eines leiblichen (biologischen) Vaters, der die 

  • Vaterschaft

seines inzwischen dreijährigen Sohnes 

  • anerkennen

will, was aber nicht möglich ist, weil die Vaterschaft inzwischen vom

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Härlein Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch
ul. Zygmunta Krasinskiego 54/8
50-450 Breslau/Wroclaw
Polen

Zustellungsbevollmächtigt gem. § 30 BRAO
Franziska Teufert
Härlein Legal Services GmbH
Fürther Str. 64 B
90429 Nürnberg
Deutschland

info@haerlein.de

0911-23 77 50 (Härlein Legal Services GmbH)
‭515-663 417 (Polen)‬‬‬

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