Verzichten Kinder gegenüber einem Elternteil auf ihr gesetzliches Erbrecht, führt dies nicht dazu, dass beim Tod dieses Elternteils die Enkel (also die Kinder der verzichtenden Kinder) bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag in Höhe von 400.000 € erhalten.
1. Erben
von ihren Eltern bleiben
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