Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn „Arbeit auf Abruf“ vereinbart worden ist, über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit wissen müssen

Mit Urteil vom 18.10.2023 – 5 AZR 22/23 – hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Fall, in dem eine 

  • Arbeitnehmerin,

die 

  • seit dem Jahr 2009 

bei einem Unternehmen der Druckindustrie, 

  • als „Abrufkraft Helferin Einlage“ 

beschäftigt ist, deren Arbeitsvertrag keine Regelung zur

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