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Welche (unterschiedlichen) Verhaltenspflichten haben Radfahrer gegenüber Fußgängern auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen und 

…. auf getrennten Rad- und Gehwegen?

1. Auf 

  • durch Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gekennzeichneten 

Gehwegen, die 

  • durch das Zusatzzeichen 1022-10 gemäß Teil 7 des Katalogs der Verkehrszeichen (VzKat) zu §§ 39 Abs. 3, 41 Abs. 2 StVO 

für den Radverkehr freigegeben sind,

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E-Scooter dürfen auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen nicht fahren

Das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg hat 

  • mit Beschluss vom 16.05.2025 – 3 C 2052/24 – 

darauf hingewiesen, dass ein durch 

  • Verkehrszeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 

gekennzeichneter

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Kontakt aufnehmen

Härlein Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch
ul. Zygmunta Krasinskiego 54/8
50-450 Breslau/Wroclaw
Polen

Zustellungsbevollmächtigt gem. § 30 BRAO
Franziska Teufert
Härlein Legal Services GmbH
Fürther Str. 64 B
90429 Nürnberg
Deutschland

info@haerlein.de

0911-23 77 50 (Härlein Legal Services GmbH)
‭515-663 417 (Polen)‬‬‬

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