Wichtige Entscheidung des BAG für alle Arbeitnehmerinnen: Sie können, wenn sie eine gleichwertige Arbeit verrichten 

…. wie ihre männlichen Kollegen, vom Arbeitgeber das gleiche (höhere) Grundgehalt verlangen, das er ihren männlichen Kollegen zahlt.

Mit Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21 – hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) darauf hingewiesen, dass eine Frau, die die 

  • gleiche oder eine gleichwertige Arbeit wie ihr männlicher Kollege 

verrichtet,

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