BAG entscheidet: Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt

BAG entscheidet: Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt

Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat mit Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 – in einem Fall, in dem eine 

  • Arbeitnehmerin

von ihrem 

  • Arbeitgeber

hinsichtlich mehrerer Entgeltbestandteile rückwirkend,

  • unter Verweis auf Angaben ihres Arbeitgebers in einem, im Intranet der Erteilung von Auskünften im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes dienenden, sog. Dashboard,

finanzielle Gleichstellung mit bestimmten 

  • männlichen Vergleichspersonen 

verlangt, entschieden, dass, wenn eine Arbeitnehmerin auf 

  • gleiches Entgelt

für 

  • gleiche oder gleichwertige Arbeit 

klagt, der Umstand, dass ihr Entgelt 

  • geringer

ist als das eines männlichen Kollegen, der die 

  • gleiche oder gleichwertige 

Arbeit verrichtet, regelmäßig die 

  • Vermutung

begründet, dass diese Benachteiligung 

  • wegen des Geschlechts 

erfolgt ist. 

Eine Arbeitnehmerin hat danach Anspruch auf die Entgeltdifferenz zu einem 

  • von ihr als Vergleich herangezogenen 

Kollegen, wenn sie  

  • darlegt und 
  • im Bestreitensfall beweist, 

dass der Kollege

  • gleiche oder gleichwertige 

Arbeit verrichtet, ihm vom Arbeitgeber ein 

  • höheres Entgelt 

gezahlt wird und der Arbeitgeber die 

  • aus einem solchen Paarvergleich folgende 

Vermutung der Benachteiligung der Arbeitnehmerin 

  • wegen des Geschlechts 

nicht widerlegen kann (Quelle: Pressemitteilung des BAG).