Tag Benachteiligung

BGH entscheidet: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Maklern enthaltene Vereinbarung, die Kunden zur Zahlung 

…. einer Reservierungsgebühr verpflichtet, ist unwirksam. 

Mit Urteil vom 20.04.2023 – I ZR 113/22 – hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem ein am Kauf 

  • eines von einer Immobilienmaklerin nachgewiesenen Grundstücks mit Einfamilienhaus 

Interessierter mit der Immobilienmaklerin einen 

  • Maklervertrag

sowie im Nachgang dazu einen

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LAG Nürnberg spricht männlichen Stellenbewerber, dessen Bewerbung mit der Begründung, die Tätigkeit sei eher etwas für flinke Frauenhände, abgelehnt

…. wurde, Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu.

Mit Urteil vom 13.12.2022 – 7 Sa 168/22 – hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg einen Modellauto-Hersteller, der eine Stelle als 

  • Bestücker (m/w/d) für Digitaldruckmaschinen, 

u.a. mit dem Hinweis, dass Bewerber Fingerfertigkeit bzw. Geschick mitbringen müssen, da die an der Maschine

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Wer eine Batterie für sein gesondert gekauftes oder geleastes Elektrofahrzeug mietet, sollte wissen, dass eine Mietvertragsklausel, durch 

…. die der Batterievermieter sich eine Fernabschaltung der Batterie ermöglicht, unzulässig ist.  

Mit Urteil vom 26.10.2022 – XII ZR 89/21 – hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem eine Vermieterin von Batterien für, 

  • von ihren Kunden gekaufte oder geleaste, 

Elektrofahrzeuge, in ihren 

  • „Allgemeinen Batterie-Mietbedingungen“ 

eine Klausel verwendete, die ihr,

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LG Berlin entscheidet: Verwahrentgelte in Form von Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten sind unzulässig

Mit – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 28.10.2021 – 16 O 43/21 – hat das Landgericht (LG) Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden, dass Banken für die Verwahrung von Einlagen 

  • auf Girokonten, 

und

  • auf Tagesgeldkonten, 

keine Verwahrentgelte berechnen dürfen.

Danach sind Klauseln im Preisverzeichnis von Banken oder Sparkassen, die ein solches Verwahrentgelt vorsehen, wegen 

  • Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen und
  • daher unangemessener Benachteiligung der Kunden 

gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam.

Dass eine solche Klausel den gesetzlichen Leitbildern zuwider läuft, hat das LG damit begründet, dass das Giroverhältnis bei einem Girovertrag, 

  • der ein Zahlungsdiensterahmenvertrag gemäß § 675 f BGB ist, 

neben dem Zahlungsdiensterecht auch Leistungen umfasst, wie 

  • unregelmäßige Verwahrverhältnisse (§ 700 BGB), 

die durch Einzahlungen auf das Girokonto begründet werden, dass es sich bei dieser Verwahrfunktion, 

  • weil sie dem Girovertrag immanent ist, 

um keine angebotene „Sonderleistung“ handelt, 

  • für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen darf, 

auf unregelmäßige Verwahrverhältnisse und damit auch auf 

  • rechtlich als solche einzustufende Tagesgeldkonten 

nach § 700 BGB die Vorschriften zum Darlehen, namentlich § 488 BGB anzuwenden sind und dass nach dieser Vorschrift die Zinslast 

  • zu den Hauptleistungspflichten des Darlehennehmers, also der Bank, zählt und 
  • nicht zu den Pflichten des Kapitalgebers.    

Demzufolge kann bei Giro- und Tagesgeldkonten der Einlagen-Zinssatz

  • zwar auf Null sinken,
  • aber niemals ins Minus rutschen, 

so dass dem Kunden,

  • auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen,

mindestens der Betrag bleiben muss, den er eingezahlt hat (Quelle: Newsletter des vzbv).